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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1997 - 25 B 622/97   

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https://dejure.org/1997,7513
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1997 - 25 B 622/97 (https://dejure.org/1997,7513)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.08.1997 - 25 B 622/97 (https://dejure.org/1997,7513)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. August 1997 - 25 B 622/97 (https://dejure.org/1997,7513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrschulerlaubnis; Auflagen; Sicherstellung der Erfüllung der Pflichten; Kennzeichnung von Ausbildungsfahrzeugen; Dachschild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08

    Kein weiterer (Teil-)Grundbetrag einer Fahrschule für weitere Ausbildung eines

    Mit dem Instrumentarium der nachträglichen Auflage wird der Erlaubnisbehörde daher ein im Verhältnis zum Widerruf milderes Mittel an die Hand gegeben, um den vorschnellen Erlass einer Widerrufsverfügung vermeiden und dem Erlaubnisinhaber seine Verpflichtungen verbindlich vor Augen führen zu können, ohne bereits das scharfe Schwert der fehlenden Zuverlässigkeit ins Felde führen zu müssen (vgl. ausführlich zur Anwendbarkeit des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG auch OVG NRW, Beschluss vom 27.08.1997 - 25 B 622/77 -, NWVBl 1998, 242).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2010 - 12 K 2463/09

    Berufskraftfahrerqualifikation: Anerkennung einer Ausbildungsstätte; Zulässigkeit

    Die Behörde soll im Stande sein, durch die Anordnung einer geeigneten Nebenbestimmung zu verhindern, dass die Vergünstigung nach dem Erlass des Verwaltungsaktes noch in Anspruch genommen wird, obwohl die für ihre Gewährung maßgebenden gesetzlichen Voraussetzungen entfallen sind (Obermayer VwVfG, 3. Auflage § 36 Rn. 32; OVG Koblenz, Urteil v. 18.06.1999 - 2 A 10717/99, NZV 1998, 263 - 274; VGH Mannheim, Urteil v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08, DVBl. 2010, 734 ff.).
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